Mitgliedschaft
1. Mitglied werden
Rund 1.030 Mitglieder zählt die Sportgemeinschaft Massen 1911/45 e.V. zum 01.01.2015 und gehört damit zu den größten Sportvereinen in Unna. Vielleicht sind Sie / seid Ihr ja auch bald dabei.
Die Frage, warum man sich an einen Sportverein binden sollte, muss sich letztlich jeder selber beantworten. Wir wollen uns an dieser Stelle auf einen Satz beschränken:
Im Verein gemeinsam Sport zu betreiben, ist immer noch die schönste Variante, sich fit und gesund zu halten und bietet zudem die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen, Kontakte zu knüpfen oder auch Freundschaften zu bilden. Das gilt im Übrigen unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Nationalität.
Aber schöne Worte bilden nicht unbedingt ein Argument - daher empfehlen wir jedem Interessierten, sich selber einen Einblick zu verschaffen und unverbindlich an einer Schnupperstunde teilzunehmen. Sollten Sie sich oder solltet Ihr Euch im Anschluss für eine Mitgliedschaft entscheiden, so gelten hierfür derzeit folgende
Jahresmitgliedsbeiträge (ab 01.07.2013)
Erwachsene (ab 26) | 84 Euro |
Erwachsene (bis 25) | 60 Euro |
Ehepartner | 42 Euro |
Passive Mitglieder |
60 Euro |
Kinder und Jugendliche |
54 Euro |
Zusätzliche Hinweise:
Die Angelegenheiten der Kinder und jugendlichen Mitglieder (bis 18 Jahre) werden von den jeweiligen Jugendabteilungen übernommen. Dieses gilt auch für den Beitragseinzug.
Die Abteilung Fußball erhebt von ihren erwachsenen Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in Höhe von z.Zt. 16,50 Euro/Jahr.
2. Beendigung der Mitgliedschaft
Grundsätzlich gilt eine satzungsgemäße Kündigungsfrist von einem Monat zum Halbjahr. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den jeweiligen Abteilungsvorstand oder den Hauptvorstand der SG Massen zu richten. Die offizielle Postanschrift des Vereins lautet dabei wie folgt:
Sportgemeinschaft Massen 1911/45 e.V.
Herrn Marc Vertgewall
Südkamener Straße 11
59174 Kamen
Für aktive Spieler sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:
Besonderheiten gibt es insbesondere bei Mitgliedern (Jugendliche und Senioren), die am aktiven Spielbetrieb teilnehmen und einen Vereinswechsel anstreben. Bezüglich der Vereinsmitgliedschaft gelten zwar auch die Satzungsbestimmungen - hinzu kommen allerdings noch bestimmte Wechselbestimmungen, die vom jeweiligen Fachverband vorgegeben sind. In diesen Fällen empfiehlt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den nachstehenden Wechselbestimmungen.
Wechselbestimmungen im Bereich Fußball
(externer Link zum Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband)
Wechselbestimmungen im Bereich Handball
(externer Link zum Westdeutschen Handballverband)